Teilnahmebedingungen

1. Teilnahme

Die VHS dient der Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen nach Beendigung der ersten Bildungsphase. Demgemäß kann in der Regel jeder an den Veranstaltungen teilnehmen, der mindestens 15 Jahre alt ist. Ausnahmen sind im Programm angegeben. Zu Kursen im Bereich Tastschreiben sind Kinder/Jugendliche ab 11 Jahren zugelassen.

2. Anmeldung

Zu den Veranstaltungen ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich (ggf. Ausnahmen bei: Konzerten, Vorträgen, usw.). Anmeldungen müssen stets schriftlich erfolgen und können im Internet unter www.vhs-kreisheinsberg.de oder mit einer Anmeldekarte vorgenommen werden und werden nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Anmeldekarten befinden sich im vhs-Magazin und liegen in Stadt- und Gemeindeverwaltungen und im Bürgerservice-Center des Kreises Heinsberg aus. Ausgefüllte Anmeldekarten können dort auch unfrankiert abgegeben bzw. eingeworfen werden. Die vollständigen persönlichen Angaben und die Erteilung der Einzugsermächtigung sind für eine ordnungsgemäße Anmeldung und weitere Bearbeitung unbedingt erforderlich. Eine persönliche Anmeldung ist bei der VHS und beim Bürger-Service-Center während der Öffnungszeiten möglich. Bei fortgesetzten Kursen ist auch eine Anmeldung über eine sogenannte Weitermeldeliste möglich. Es handelt sich dann ebenfalls um eine verbindliche Anmeldung; es gelten die Abmeldebedingungen wie unter Ziffer 6 beschrieben. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist oder ausfällt. Eine Teilnahme auf Probe ist nicht möglich. Das Entgelt wird nach Veranstaltungsbeginn in der Regel am letzten Arbeitstag des Folgemonats abgebucht. In Ausnahmefällen ist auch eine Barzahlung vor Kursbeginn bei der VHS-Geschäftsstelle möglich. Aus organisatorischen Gründen muss bei Barzahlung in der Regel der Kleingruppentarif (siehe Ziffer 4.) erhoben werden.

3. Datenschutz

Wir beachten den gesetzlichen Datenschutz. Die Informationen gemäß Art. 13 DSGVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

4. Teilnehmerzahl/Kleingruppentarif

Die Mindestteilnehmerzahl für Kurse, Seminare und Workshops beträgt 10 Teilnehmende. Bei 6 bis 9 Teilnehmenden wird das Entgelt um 25% erhöht (Kleingruppentarif). Die Beträge werden kaufmännisch gerundet. Einige Kurse sind bereits als Kleingruppe berechnet und werden nicht weiter erhöht. Diese sind gekennzeichnet.

5. Teilnahmebescheinigung

Die Teilnahme kann am Ende der Veranstaltung auf Anfrage bescheinigt werden. In besonderen Fällen können Zeugnisse, Zertifikate oder Leistungsnachweise bei der VHS beantragt werden.

6. Abmeldung/Entgeltzahlung 

Eine Abmeldung ist kostenlos bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn ausschließlich bei der VHS-Verwaltung möglich; sie kann nicht an anderer Stelle, z.B. bei den Kursleitenden, erfolgen. Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichtteilnahme ohne Stellung einer/s Ersatzteilnehmenden wird das volle Entgelt fällig und von der Kreiskasse eingezogen, es sei denn, die Nichtteilnahme ist von der VHS zu vertreten. Eine Nichtteilnahme, die vom Angemeldeten zu vertreten ist (z.B. Krankheit, berufliche Verhinderung), entbindet nicht von der Entgeltzahlungspflicht. Für Bildungsurlaube gilt eine Abmeldefrist von drei Wochen. Für Studienfahrten gelten Sonderregelungen.

7. Ermäßigung

Die Ermäßigung bezieht sich auf Kurse, Seminare und Bildungsurlaube, Ausnahme: Vorträge, Kulturveranstaltungen, Studienfahrten). Der Nachweis ist in Kopie mit der Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Er ist nur gültig, wenn Leistungen zum Kursbeginn bewilligt sind. Eine nachträgliche Entgeltermäßigung ist nicht möglich.

50% Ermäßigung erhalten

  • Empfänger/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
  • Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

25% Ermäßigung erhalten

  • Schwerbehinderte ab GdB 70
  • Schüler/innen, Studierende und Auszubildende
  • Teilnehmende an Freiwilligendiensten
  • Ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/innen des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes im Kreis Heinsberg
  • Inhaber/innen der Jugendleiter/innen-Card, der Eurecard und anderer Ermäßigungskarten, wenn deren Anbieter der VHS die Kosten der Ermäßigung vollständig erstatten.

8. Lehrmittel, Material

Die Kosten für Lehrbücher und andere Materialien, die in den Veranstaltungen der VHS benötigt werden, müssen in der Regel von den Teilnehmenden getragen werden.

9. Ausgefallener Unterricht

Ausgefallener Unterricht wird nach Absprache mit dem/der Kursleitende/n auf einen anderen Tag verlegt.

10. Programmänderungen

Trotz sorgfältiger Planung kann es in Einzelfällen zu Änderungen bei den Veranstaltungen kommen. Die Teilnehmenden werden gebeten, auf Internetveröffentlichungen und Presseinformationen zu achten.

11. Ferien

In den Schulferien des Landes NRW finden in der Regel keine Veranstaltungen statt. Ausgenommen hiervon sind Studienfahrten, Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Bildungsurlaube) und Sonderveranstaltungen.

12. Schulordnungen

Für die Unterrichtsräume gelten die jeweils gültigen Schul- bzw. Hausordnungen. Rauchen ist in den Schulgebäuden und auf den Schulgeländen nicht gestattet.

13. Haftung

Die Volkshochschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmende im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der VHS erleiden. Sie haftet auch nicht für den Verlust von Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen in Gebäuden oder Räumen, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden.

14. Kursorganisation

Die VHS behält sich entsprechend den technischen, pädagogischen oder arbeitsmarktpolitischen Notwendigkeiten vor, Kurse zusammenzulegen, zu teilen oder andere Kursleitende zu benennen.

15. Unterrichtsfreie Zeiten

Sommerferien 2023

22.06.2023 - 04.08.2023

Tag der Deutschen Einheit

03.10.2023

Herbstferien 2023

02.10. – 13.10.2023

Allerheiligen

01.11.2023

Weihnachtsferien 2023/2024

21.12.2023 – 05.01.2024

Karneval 2024

08.02.2024 – 13.02.2024

Osterferien 2024

25.03.2024 – 05.04.2024

Maifeiertag

01.05.2024

Christi Himmelfahrt

09.05.2024

Pfingstmontag

Pfingstferien

20.05.2024

21.05.2024

Fronleichnam

30.05.2024

Sommerferien 2024

08.07.2024 – 20.08.2024

 

Ausgenommen sind Angebote nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Bildungsurlaube), Ferienseminare, Spezialkurse und Studienfahrten/-reisen.

Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginn nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V..m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:


Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg
Westpromenade 9
52525 Heinsberg
Fax: 02452 134395
E-Mail: vhs@kreis-heinsberg.de

Widerrufsfolgen:


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
haben Sie insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass
Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum
Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit
deren Empfang. Das Widerrufsrecht kann nicht mehr ausgeübt werden,
wenn der Vertrag bereits zuvor vollständig erfüllt wurde.