FAQs zu den Schulabschlusslehrgängen bei der VHS des Kreises Heinsberg

Was bringt es mir, einen Schulabschluss bei der VHS Kreis Heinsberg erwerben?

Das Erlangen eines Schulabschlusses

  • erleichtert das Finden eines Ausbildungsplatzes oder einer Arbeitsstelle
  • schafft Möglichkeiten, im Betrieb eine qualifizierte Ausbildung nachzuholen, z.B. in der Altenpflege
  • sichert den langfristigen Erhalt eines Arbeitsplatzes und schafft bessere Verdienstmöglichkeiten
  • zeigt, dass Sie über Durchhaltevermögen, Engagement und andere wichtige Kompetenzen für das Arbeitsleben verfügen
  • schafft die Voraussetzung, bis zum Fachabitur oder Abitur weiter zu lernen!

 

Welche Schulabschlüsse kann ich bei der VHS des Kreises Heinsberg nachholen?

Die VHS des Kreises Heinsberg bietet in integrierten Lehrgängen die Möglichkeit, drei staatlich anerkannte Schulabschlüsse nacheinander zu erlangen:

  • Erster Schulabschluss (ESA, ehemals: Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA, ehemals Hauptschulabschluss n. Klasse 10)
  • Mittlerer Schulabschluss (MSA, ehemals Fachoberschulreife)

 

Wie lange dauert ein Lehrgang?

Es gibt Tageskurse in Geilenkirchen und Heinsberg (siehe Startseite VHS). Diese intensiven Kurse umfassen 28 Wochenstunden. Unterrichtszeiten sind täglich von ca. 8-13 Uhr. Der HSA 9 wird nach ca. 8 Monaten, der HSA 10 nach 13 Monaten und der MSA nach 18 Monaten erreicht.

Weniger intensiv sind Abendkurse in Erkelenz und Heinsberg. Diese Kurse umfassen 16 Wochenstunden. Unterrichtszeiten sind täglich von ca. 18-21 Uhr. Der HSA 9 wird nach einem Jahr, der HSA 10 nach 18 Monaten und der MSA nach 2 Jahren erreicht.

Die Unterrichtstage richten sich nach den Regelschulen in Nordrhein-Westfalen, d. h.. die Schulferien sind unterrichtsfrei.

 

Welche Fächer werden unterrichtet?

In allen Lehrgängen werden Deutsch, Englisch und Mathematik unterrichtet. Die weiteren drei Fächer können Arbeitslehre, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Gesellschaftslehre, Kunst oder Physik sein. In den Hauptfächern wird doppelt so viel Unterricht erteilt wie in den Nebenfächern.

 

Wie laufen die Prüfungen ab?

Zentral organisierte schriftliche Prüfungen sind zur Erlangung jedes Schulabschlusses abzulegen. Um den ESA zu erlangen, ist eine Prüfung in zwei Hauptfächern (jeweils 2 Zeitstunden), für den EESA in drei Fächern (mindestens 2 Hauptfächer, jeweils 2-3 Zeitstunden) und für den MSA in ebenfalls drei Fächern (darunter mindestens zwei Hauptfächer, jeweils 4 Zeitstunden) abzulegen. Die Prüfungen werden von den Lehrerinnen und Lehrern durchgeführt, die auch den Unterricht in den Lehrgängen erteilen.

 

Kann ich bei der VHS des Kreises Heinsberg auch das Fachabitur oder das Abitur nachholen?

Nein. Der Erwerb der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist aber in den Lehrgängen möglich. Damit können Sie in der Regel in das 3. Semester eines Fachabitur- oder Abiturlehrgangs bei einem Abendgymnasium einsteigen. Diese Qualifikation ist abhängig von dem Notendurchschnitt auf Ihrem Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses. Dieser muss bei mindestens 3,0 liegen, wobei alle Hauptfächer mindestens mit der Note befriedigend benotet sein müssen. Ist an Stelle von Englisch die Muttersprache als Ersatzfach gewählt worden, kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nicht erlangt werden. Die Qualifikation wird auf dem Abschlusszeugnis vermerkt. Weitere Informationen finden Sie unter www.wbk-ac.de (Abendgymnasium Aachen und www.wbk-viersen.de (Weiterbildungskolleg Linker Niederrhein in Viersen, Mönchengladbach und Krefeld). Im Kreis Heinsberg gibt es kein Abendgymnasium.

 

Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?

  • Die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein
  • Die Berufsschulpflicht sollte nicht mehr bestehen
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel mindestens ein B2-Kompetenzniveau)
  • Grundkenntnisse in Englisch müssen vorhanden sein, Ausnahmen sind möglich bei ausländischen Teilnehmenden, die erst in der Sekundarstufe I (ab der 5. Klasse) nach Deutschland gekommen sind. Diese können auf Antrag eine Sprachprüfung in ihrer Muttersprache ablegen. In diesem Fall besteht keine Teilnahmepflicht an den Unterrichtsstunden in Englisch.

 

Kann ich später in einen Lehrgang einsteigen, wenn ich bereits einen Schulabschluss habe?

Ein verspäteter Einstieg in einen Lehrgang ist bei Vorliegen eines Schulabschlusses nach vorheriger Beratung möglich. Die Entscheidung über den Zeitpunkt eines Einstiegs trifft der VHS-Fachbereichsleiter nach pädagogischen Gesichtspunkten und der Verfügbarkeit von Plätzen.

 

Ich befürchte, den Schulabschlusslehrgang nicht zu schaffen. Wie kann ich mich vorbereiten?

Sie sollten sich auf jeden Fall zunächst von der zuständigen Mitarbeiterin beraten lassen. Oft lassen sich Ängste und Bedenken in einem Gespräch ausräumen. Für Interessenten mit Förderschulabschluss und Personen, deren Schulbesuch schon lange zurück liegt oder die ausländische Schulen besucht haben, wird regelmäßig ein sog. Vorkurs angeboten. Ziel des Lehrganges ist, die eigene Motivation zu stärken, fehlende Grundlagenkenntnisse in Deutsch, Englisch und Mathematik aufzuarbeiten und erstes Wissen über die Berufswelt und Ausbildungsmöglichkeiten zu erhalten. Es sollen die Grundlagen für die erfolgreiche Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen zur Erlangung der Schulabschlüsse gelegt werden.

 

Wie kann ich mich anmelden?

Interessentinnen und Interessenten wenden sich bitte telefonisch an Margarete Wozniak (Tel.: 02452/134357). Zur Teilnahme an den Lehrgängen ist eine persönliche Beratung zwingend erforderlich. Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung: 

  • letztes Schulzeugnis und ggf. letztes Abschlusszeugnis in Kopie
  • Anmeldeformular der VHS zur Erfassung der persönlichen Daten

Bei ALG II-Empfängern ist vor der Anmeldung zu einem Tageskurs die Zustimmung des zuständigen Fallmanagers beim Jobcenter einzuholen, da Sie für diesen Zeitraum dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

 

Wieviel kostet die Teilnahme?

Die Lehrgänge sind kostenlos. Teilnehmer sind aber verpflichtet, einzelne Schulbücher selbst anzuschaffen.

 

Bekomme ich die Fahrtkosten erstattet?

Es werden von der Volkshochschule keine Fahrtkosten übernommen. Auf Anfrage erhalten Teilnehmer Vordrucke des örtlichen Nahverkehrsdienstleisters, mit denen Schülermonatskarten erworben werden können.

 

Kann ich BaFöG beziehen?

Nein. Die Schulabschlusslehrgänge der VHS sind nicht BaFöG-berechtigt.