Das Kuratorium wird gemäß § 8 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg für die Angelegenheiten der Volkshochschule gewählt. Es umfasst nach einem festgelegten Verhältnis Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages, der mittelgroßen Städte im Kreis Heinsberg und sachkundige Bürgerinnen und Bürger. Das vom VHS-Leiter jährlich zu erstellende Kursprogramm wird dem Kuratorium vor der Veröffentlichung zur Beratung vorgelegt. Das Kuratorium berät und beschließt Empfehlungen für die Volkshochschularbeit.

Mitglieder des Kuratoriums