
Pascal Schüler | Ina Kradepohl |
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Mit dem Bildungsscheck fördert das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung. Mit ihm wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Bürger/innen für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Förderhöhe: 50% der Weiterbildungskosten (brutto), maximal 500 Euro. Der Bildungsscheck kann für Kurse, Seminare (auch Webinare), Einzelschulungen, Bildungsurlaube, das Nachholen eines Berufsabschlusses, berufsbegleitende Studiengänge eingesetzt werden.
Betrieblicher Bildungsscheck
Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigte können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen erhalten. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl wird das Vollzeitäquivalent (VZÄ) aller Beschäftigen zugrunde gelegt, d.h. auch geringfügig Beschäftigte und Auszubildende zählen dazu. Als Nachweis muss der Beratungsstelle entweder eine Kopie des Jahresabschlusses oder eine Erklärung einen Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers oder einer Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin vorgelegt werden. Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein. Auszubildende können auch einen Bildungsscheck bekommen, wenn die Inhalte der Weiterbildung nicht Bestandteil der Ausbildungsinhalte sind. Dies ist im Zweifelsfall vom Unternehmen zu erläutern.
Individueller Bildungsscheck
Beschäftigte, Selbststände und Berufsrückkehrende können im privaten Zugang jährlich einen Bildungsscheck erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
Weitere Informationen beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW