Bildungsurlaub
Die VHS des Kreises Heinsberg ist eine nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannte Bildungseinrichtung. Die nachfolgenden Bildungsurlaube erfüllen die Voraussetzungen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Wird die Veranstaltung als Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gebucht, beachten Sie bitte die jeweils angegebene Anmeldefrist. Wird die Veranstaltung als Kompaktkurs gebucht, entfällt die Frist bei der Anmeldung. Eine Abmeldung ist bis 3 Wochen vor Beginn kostenfrei möglich. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Für Kurse und Seminare, die der beruflichen Weiterbildung dienen, können Betriebe (bis zu 50 Mitarbeiter/innen), Beschäftigte, Selbstständige und Berufsrückkehrende unter bestimmten Voraussetzungen eine 50%ige finanzielle Förderung (max. 500 Euro) über den Bildungsscheck NRW beantragen. Der Bildungsscheck muss vor Lehrgangsbeginn beantragt und ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch oder per Mail einen Termin. Informationen hierzu erteilt die Beratungsstelle im Kreis Heinsberg: Pascal Schüler (02452 134314) und Ina Kradepohl (02452/134328).

Bildungsurlaub


Die VHS des Kreises Heinsberg ist eine nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannte Bildungseinrichtung. Die nachfolgenden Bildungsurlaube erfüllen die Voraussetzungen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Wird die Veranstaltung als Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gebucht, beachten Sie bitte die jeweils angegebene Anmeldefrist. Wird die Veranstaltung als Kompaktkurs gebucht, entfällt die Frist bei der Anmeldung. Eine Abmeldung ist bis 3 Wochen vor Beginn kostenfrei möglich. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Für Kurse und Seminare, die der beruflichen Weiterbildung dienen, können Betriebe (bis zu 50 Mitarbeiter/innen), Beschäftigte, Selbstständige und Berufsrückkehrende unter bestimmten Voraussetzungen eine 50%ige finanzielle Förderung (max. 500 Euro) über den Bildungsscheck NRW beantragen. Der Bildungsscheck muss vor Lehrgangsbeginn beantragt und ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch oder per Mail einen Termin. Informationen hierzu erteilt die Beratungsstelle im Kreis Heinsberg: Pascal Schüler (02452 134314) und Ina Kradepohl (02452/134328).


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