Berufliche Bildung/ EDV-IT
Für Kurse und Seminare, die der beruflichen Weiterbildung dienen, können Beschäftigte, Selbstständige und Berufsrückkehrende unter bestimmten Voraussetzungen eine 50%ige finanzielle Förderung (max. 500 Euro) über den Bildungsscheck NRW (www.bildungsscheck.nrw.de) beantragen. Der Bildungsscheck muss vor Lehrgangsbeginn ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch oder per Mail einen Termin. Informationen hierzu erteilt die Beratungsstelle im Kreis Heinsberg: Pascal Schüler (02452 134314) und Ute Ossa-Kühnel (02452 134321).

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Für Kurse und Seminare, die der beruflichen Weiterbildung dienen, können Beschäftigte, Selbstständige und Berufsrückkehrende unter bestimmten Voraussetzungen eine 50%ige finanzielle Förderung (max. 500 Euro) über den Bildungsscheck NRW (www.bildungsscheck.nrw.de) beantragen. Der Bildungsscheck muss vor Lehrgangsbeginn ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch oder per Mail einen Termin. Informationen hierzu erteilt die Beratungsstelle im Kreis Heinsberg: Pascal Schüler (02452 134314) und Ute Ossa-Kühnel (02452 134321).

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